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   OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20   

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OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20 (https://dejure.org/2021,15606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2021 - 4 LA 269/20 (https://dejure.org/2021,15606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 4 LA 269/20 (https://dejure.org/2021,15606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs 3 S 2 GKG; § 4 RdFunkBeitrStVtr ND; § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr ND; § 6 RdFunkGebStVtr ND; § 188 VwGO
    Befreiung; Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Gewissensfreiheit; Gewissensgründe; Gründe, soziale; Rundfunkbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Die Regelung stellt somit nicht auf den - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck des Rechtstreits ab, sondern allgemein auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3, Urt. v. 22.10.1976 - VI C 36.72 -, juris Rn. 24, v. 28.11.1974 - V C 18.74 -, juris Rn. 17 u. v. 15.4.1964 - V C 50.63 -, juris Rn. 23).

    Erfasst werden somit von § 188 VwGO ohne weitere Differenzierung anhand der konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls alle in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fallenden Sachgebiete, die fürsorgerische Maßnahmen im weiteren Sinne zum Gegenstand haben, insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (BVerwG, Urt. v. 23.4.2019 - 5 C 2.18 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3).

    Dass die Vorschrift über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in § 4 RBStV - ebenso wie die Vorgängerregelung in § 6 RGebStV - eine primär fürsorgerische Zwecksetzung hat und daher Rechtsstreitigkeiten, die eine Rundfunkbeitragsbefreiung zum Gegenstand haben, gerichtskostenfrei sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und darüber hinaus auch der allgemeinen Auffassung (vgl. nur den unveröffentlichten Streitwertbeschluss des BVerwG zum Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 34.10 - zum früheren § 6 RGebStV: BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Damit hat der Gesetzgeber aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende Pauschalregelung getroffen, bezogen auf die Art der Streitigkeit (BVerwG, Urt. v. 23.4.2019 - 5 C 2.18 -, juris Rn. 43 u. Urt. v. 28.11.1974 - V C 18.74 -, juris Rn. 17).

    Erfasst werden somit von § 188 VwGO ohne weitere Differenzierung anhand der konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls alle in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fallenden Sachgebiete, die fürsorgerische Maßnahmen im weiteren Sinne zum Gegenstand haben, insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (BVerwG, Urt. v. 23.4.2019 - 5 C 2.18 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Damit hat der Gesetzgeber aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende Pauschalregelung getroffen, bezogen auf die Art der Streitigkeit (BVerwG, Urt. v. 23.4.2019 - 5 C 2.18 -, juris Rn. 43 u. Urt. v. 28.11.1974 - V C 18.74 -, juris Rn. 17).

    Die Regelung stellt somit nicht auf den - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck des Rechtstreits ab, sondern allgemein auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3, Urt. v. 22.10.1976 - VI C 36.72 -, juris Rn. 24, v. 28.11.1974 - V C 18.74 -, juris Rn. 17 u. v. 15.4.1964 - V C 50.63 -, juris Rn. 23).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich ist - wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2018 (- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -, BVerfGE 149, 222) entschieden hat - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für eine Zweitwohnung verfassungsgemäß.
  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Dass die Vorschrift über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in § 4 RBStV - ebenso wie die Vorgängerregelung in § 6 RGebStV - eine primär fürsorgerische Zwecksetzung hat und daher Rechtsstreitigkeiten, die eine Rundfunkbeitragsbefreiung zum Gegenstand haben, gerichtskostenfrei sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und darüber hinaus auch der allgemeinen Auffassung (vgl. nur den unveröffentlichten Streitwertbeschluss des BVerwG zum Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 34.10 - zum früheren § 6 RGebStV: BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011 - 6 C 10.10 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12

    Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Selbst wenn man dies anders sehen wollte (offengelassen von BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, juris Rn. 5), würde eine Härtefallbefreiung aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen einen atypischen Ausnahmefall voraussetzen, der überdies substantiiert dargelegt werden müsste (Senatsbeschl., a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Die allgemeine Pflicht zur Zahlung einer Abgabe ohne eine solche Zweckbindung berührt regelmäßig - so auch im Fall des Rundfunkbeitrags - nicht den Schutzbereich der Glaubensfreiheit des Abgabenschuldners (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2015 - 7 A 10455/15 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 1821/15

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Aus diesem Grund kommt ein Befreiungsanspruch gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV unter dem Gesichtspunkt der Gewissensfreiheit ebenfalls von vornherein nicht in Betracht (Senatsbeschl. v. 25.8.2020 - 4 LA 163/19 -, juris Rn. 6 m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 21.9.2018 - 2 A 1821/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschl. v. 30.6.2017 - 5 A 133/16 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 30.06.2017 - 5 A 133/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; religiöse Gründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Aus diesem Grund kommt ein Befreiungsanspruch gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV unter dem Gesichtspunkt der Gewissensfreiheit ebenfalls von vornherein nicht in Betracht (Senatsbeschl. v. 25.8.2020 - 4 LA 163/19 -, juris Rn. 6 m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 21.9.2018 - 2 A 1821/15 -, juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschl. v. 30.6.2017 - 5 A 133/16 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15

    Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
    Die vom Verwaltungsgericht (im Anschluss an den Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2019 - 7 C 19.1603 -, juris Rn. 6; siehe auch OVG NRW, Urt. v. 1.9.2016 - 2 A 2243/15 -, juris Rn. 147) vertretene Rechtsansicht, dass eine auf die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gerichtete Verpflichtungsklage dann keine Angelegenheit der Fürsorge darstellt und somit gerichtskostenpflichtig ist, wenn der Kläger die Beitragsbefreiung nicht aus sozialen Gründen, sondern - wie hier - ausschließlich aus Gewissensgründen begehrt, teilt der Senat nicht.
  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72

    Sozialhilfeträger - Abtretung eines Beihilfeanspruchs - Ausschluß der Überleitung

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2017 - 4 OA 165/17

    Vornahme einer Streitwerterhöhung in rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren bzgl.

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 50.63

    Anspruch auf Erstattung von Unterbringungskosten während des Vollzugs

  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 7 C 19.1603

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2020 - 4 LA 163/19

    Befreiiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Gewissensentscheidung;

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2019 - 4 LA 27/19

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheid; Streitwert;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

    Es kommt dabei nicht darauf an, welchen - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck der Kläger mit dem Rechtsstreit verfolgt und auf welche rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte er sein Begehren im Einzelnen stützt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.05.2021 - 4 LA 269/20 -, juris Rn. 10).
  • VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22

    Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen eines Leistungsverweigerungsrechts oder

    Ein Befreiungsanspruch gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV unter dem Gesichtspunkt der Glaubens- und Gewissensfreiheit scheidet vielmehr bereits deshalb aus, weil der Schutzbereich des in Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit durch die allgemeine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags als solche nicht tangiert wird (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2015 - 7 A 10455/15.OVG -, juris Rn. 13 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 4 LA 269/20 -, juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 27.01.2022 - 5 Bf 349/21

    Gerichtskostenfreiheit von Rechtsstreitigkeiten über die Befreiung von

    Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Befreiung nach diesen Vorschriften im konkreten Einzelfall begehrt wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.5.2021, 4 LA 269/20, juris Rn. 9 ff.; a. A. VGH München, Beschl. v. 16.9.2019, 7 C 19.1603, juris Rn. 6; s. auch OVG Münster, Urt. v. 1.9.2016, 2 A 2243/15, juris Rn. 147).
  • OVG Sachsen, 25.06.2021 - 5 A 618/20

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; Gewissen

    Wird die begehrte Befreiung von Rundfunkbeiträgen - wie hier - ausschließlich auf Gewissensgründe gestützt, hat das Gerichtsverfahren keine Angelegenheit zum Gegenstand, die der Fürsorge i. S. d. § Satz 2 Halbs. 1 VwGO zuzurechnen ist (BayVGH, Beschl. v. 16. September 2019 - 7 C 19.1603 -, juris Rn. 6; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 31. Mai 2021 - 4 LA 269/20 -, juris Rn. 9 f.).
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